CBAM

Welche Produkte und Länder sind von CBAM betroffen?

CBAM richtet sich zunächst an energieintensive Industrien wie Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Elektrizität. Diese Sektoren sind besonders anfällig für sogenannte „Carbon Leakage“, bei der Unternehmen ihre Produktion in Länder mit geringeren Emissionsauflagen verlagern könnten.

Ausgenommen vom CBAM sind:

  • Länder, die bereits am EU-Emissionshandel teilnehmen,

  • Länder, die über ein mit der EU verknüpftes Emissionshandelssystem verfügen und das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien, das derzeit an einer eigenen Regelung arbeitet, die frühestens 2026 in Kraft treten wird.